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Alt 21.04.2010, 10:05
TOSCH TOSCH ist offline
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Überführungskennzeichen

Moinsen zusamme,

es geht bei dem ganzen Thema mit dem Überführungskennzeichen lediglich darum das die Versicherung auch für Fahrten im Ausland Deckung erteilt.

Thats all.

Was soll der ausländische Polizist wollen .....meine Deutsche Zulassung nicht anerkennen....? Habe das Thema auch noch einmal bei uns auf der Zulassung angesprochen.....

Tenor war: "Geht uns nix an, wohin der Halter mit den Kurzzeitkennzeichen hinfährt die Schilder sind ordnungsgemäß in D registriert es ist allein eine Frage der Versicherungshaftung im Ausland."

Mache das übrigens bei allen Fahrzeugen die uns Ausland verkauft werden so, gehe mit dem Kunden (nur gültig für EU Bürger) auf die Zulassung und er holt sich ein Kurzzeitkennz (Deckungskarte beim Schilderdienst nebenan für 88 EUR) und los gehts. Bürger Außerhalb der EU brauchen ein sogenanntes Zoll Kennzeichen wurde mir gesagt hab ich noch nicht gemacht.

Trailer:
Bekommen ein grünes Kennzeichen sind Steuer & Versicherungsfrei. Müßen allerdings zum TÜV......Folgekennzeichen gab es mal ist aber schon bestimmt 20 Jahre her.....

aaaber wie schon gesagt das kann von Bundesland, Landkreis, Zulassungstelle, Sachbearbeiter usw. unterschiedlich sein.....was bei uns Recht ist muß wo anders nicht gelten......oder halt umgekehrt.

Ein ungestempeltes Folgekennzeichen kann eigentlich keinen amtlichen Segen haben da dem Amt sprich Zulassungsstelle garnicht bekannt.

Insofern wäre das fahren ohne gültige Zulassung...

Bei uns bekommt man als Privatmann auch nicht ohne weiteres ein Kennzeichen gemacht.....

TS
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