Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 10.05.2004, 18:44
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Du kannst als Österreicher mit einem HR-Küstenpatent nicht in I fahren, Punkt und aus.
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden.
Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist.

Du kannst aber mit dem Binnenschein iV dem Internationalen Schein in I an der Küste fahren, weil es in A kein vergleichbares Patent gibt und der Binnenschein in I anerkannt ist. Dies betrifft 2 Seemeilen (oder 3 :weissnich) vom Festland weg.

Für weiter entferntere Gebiete (FB2 und weiter) brauchst wiederum einen anderen Schein. Da genügt dann für Österreicher zB auch der Donau-Schein.
Ob der Binnenschein für FB2 in I anerkannt ist, weiß ich leider auch nicht, müßte man nachlesen.

Lese in den diversen Threads nach, da steht das ausreichend beschrieben und ist auch mit diversen Dokumenten belegt.

@Herbert: Das was du meinst betrifft nur Boote mit Motoren, wofür du in A keinen FS brauchst (unter 4 KW). Für alle anderen gilt diese Bescheinigung nicht.
Diese brauchst in der Praxis aber nicht, weil die I-Behörden die Bestimmungen des Auslands sehr wohl kennen (zumindest die von A und D, fahren ja genug herum da unten). Wichtig ist in I aber zB die Versicherung, da legen die Behörden seit neuestem sehr viel Wert darauf und strafen auch Lenker mit nicht versicherten Booten sehr hoch.

Zum Abschluß des ganzen Themas noch einmal ein Statement meinerseits:

Ich habe damals mit dem BMIVT (Verkehrsministerium in A) gesprochen, diese haben mir mitgeteilt, daß es kein Abkommen zwischen A und HR gibt.
Demnach hängt die alleinige Entscheidung, ob ein A-Patent in HR anerkannt wird alleine vom Hafenkaptiän ab.
Die Italiener sind in der EU. Damit werden auch alle Konstellationen (Boote und FS) die im Heimatland gültig und EU-konform sind, anerkannt.
(Da wären wir wieder bei Zulassung in A ohne EU-Gültigkeit )
Mit Zitat antworten