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Alt 17.08.2005, 14:11
rotbart
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Zitat:
Zitat von Arnst
Hallo Zusammen,
......
Ich bezweifle bereits, dass das deutsche Flaggenrechtsgesetz auf fremden Hoheitsgewässern zur Anwendung kommt, da die nationalen Regelungen zumindest vorrangig sein dürften und wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?

Gruß
Carsten
Hi Carsten
da ich keine Lust habe von vorne anzufangen, hier nur soviel
das deutsche Flaggenrecht findet Anwendung auf in deutschland registrierten Schiffen, die das Recht haben eine Nationale zu führen.
Das ausländische Recht ist dabei erst einmal egal.
JEDES LAND fordert die Herkunftsbezeichnung des einlaufenden Schiffes = Nationale
und JA die ausländischen Behörden (Polizei/Marine) können Verstöße ahnden (=Strafen ausprechen)
Warum weil das deutsche Flaggenrecht auf internationalen Abkommen basiert, die weltweit gelten.
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