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Alt 17.08.2005, 14:25
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Zitat von rotbart
Hi Carsten
da ich keine Lust habe von vorne anzufangen, hier nur soviel
das deutsche Flaggenrecht findet Anwendung auf in deutschland registrierten Schiffen, die das Recht haben eine Nationale zu führen.
Das ausländische Recht ist dabei erst einmal egal.
JEDES LAND fordert die Herkunftsbezeichnung des einlaufenden Schiffes = Nationale
und JA die ausländischen Behörden (Polizei/Marine) können Verstöße ahnden (=Strafen ausprechen)
Warum weil das deutsche Flaggenrecht auf internationalen Abkommen basiert, die weltweit gelten.
Hi,
klingt erstmal gut, auch wenn Du keine Lust hast für mich extra nochmal von vorne anzufangen aber durch internationale Abkommen wird i.d.R. kein deutsches Gesetz im Ausland anwendbar, sondern die beteiligten Staaten verpflichten sich allenfalls, gleichlautende Regeln für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen. Kommt im Ergebnis dann aber aufs Gleiche raus...insoweit magst Du Recht haben.
Ich kann aber noch immer nicht erkennen, dass - wie Du sagst - das Flaggenrechtsgesetz die Führung der Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge verbieten soll...wo bitte steht das?
Gruß
Carsten
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