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Alt 17.08.2005, 14:29
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von Arnst
wer sollte einen möglichen Verstoß gegen das deutsche Flaggenrechtsgesetz im Ausland denn überhaupt ahnden? Die ausländische Wasserschutzpolizei?
Kleine Anekdote dazu:
Die Zulassung Ö-Seeschiffe wird mit dem Seebrief bestätigt.
Die engl. Übersetzung unter Seebrief lautet "permission to fly austrian flag".
Drinnen steht ".. ist berechtigt und verpflichtet die Flagge der Republik Österreich zur See zu führen."
Es gab früher einen nun pensionierten österreichischen Hofrat der in Italien urlaubte und nix besseres zu tun hatte, als bei allen Ö-Boote mit Flagge die Nummer zu notieren, nachzusehen ob Seebrief ausgestellt wurde und wenn nicht die Leute anzeigte.

Aber den Italienern wird es egal sein.
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LG
Michael
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