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Alt 17.08.2005, 18:29
rotbart
Gast
 
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Zitat von Arnst
Hi,
Ich kann aber noch immer nicht erkennen, dass - wie Du sagst - das Flaggenrechtsgesetz die Führung der Gastlandflagge über der eigenen Nationalflagge verbieten soll...wo bitte steht das?
Gruß
Carsten
Hi Carsten
wenn Du es nicht erkennen kannst , schlage ich vor nochmals nachlesen (mit Brille )
ABER vielleicht reicht auch Nachdenken : Woher weis Deine Gastlandflagge, dass sie eine Gastlandflagge ist ? Ist das in goldenen Letter eingeprägt ????

Kaum oder ? Es ist einfach eine Nationale ! Genauso wie die andere die da hängt. Also das es eine Gastlandflagge ist kann man doch nur daran erkennen, indem sie den inernationalen regeln gemäß am richtige Platz gesetzt wird.

Und wenn Du nun nochmals nachliest ist es nach FlRG verboten dort wo üblicher Weise die Natinale zu wehen hat, eine andere wehen zu lassen
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