Thema: "Alarmanlage"
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 04.12.2003, 18:09
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Also ich würde das nicht empfehlen!
Wenn man sowas montiert, geschieht das zwar nicht in der Absicht, jemanden zu verletzen, aber man nimmt es in Kauf. Genau da setzt der Gesetzgeber an und bezeichnete das als grobe Fahrlässigkeit, oder sogar als bedingten Vorsatz, wo letztendlich sogar Vorsatzdelikte (Absichtliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge usw) zum tragen kommen könnten.

Vergleichbar (vielleicht etwas überzeichnet, aber letztendlich das gleiche) wären Selbstschußanlagen im Garten oder derartige Vorrichtungen.

Wenn jemand wirklich sein Boot absichern will, so sollte er vielmehr auf Anlagen zurückgreifen, die einen höllen Lärm machen, um somit den Angreifer einfach zu verscheuchen.

Ich denke außerdem so wie Udo, daß eventuelle Rauschkanonen sich nicht so leicht vertreiben lassen und sich auch was einfallen lassen, um diese Anlage zu überlisten, in der Folge dir dann dies auch beweisen, indem sie dir dein Boot zerschneiden.
Mit Zitat antworten