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Alt 30.07.2019, 13:47
OlliKnolli OlliKnolli ist offline
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Hallö,
ich glaube der Hersteller sagt nicht, es ist verboten, mit mehr als 75 Kg Dachlast zu fahren, sondern er legt die Dachlast, als empfohlenen Wert fest, um sich aus der Haftung zu befreien.

Im Bußgeldkatalog gibt es dafür keine gesonderte Regelung, sondern das zulässige Gesamtgewicht des PKW´s darf nicht überschritten werden, was auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Gebe es eine spezielle Einheitsregelung für Dachlasten, wäre diese bestimmt auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt, oder vermerkt werden müssen. Dachträger gibt es auch Unterschiedliche, einige tragen laut Hersteller nur 75 Kg, andere wieder auch mehr.

Nur kurz als Beispiel :

Laut Hersteller darf ich mit meinem PKW 1500 Kg ziehen bei 12 % und 1700 Kg bei 8 %, (laut Hersteller Seat)!
Jetzt habe ich eine Auflastung von SKN bekommen bei 12 % 1500 Kg geblieben, aber 1950 Kg bei 8 %.

Es geht also mehr, nur der Hersteller hatte es bei 8% auf 1700 Kg beschränkt, trotzt werkseitig verbauter Anhängekupplung mit 10, 2 KN !!!
Vermek im Fahrzeugschein neu: Wenn Anhängekupplung einen mindest D-Wert von 9,78 KN hat.

Das zulässige Zuggesamtgewicht wurde erhöht von 3450 Kg auf 3950 Kg.

Wer natürlich sich nicht an die Empfehlungen des Herstellers hält, obliegt seinem eigenen Interesse, ob er die Dachlast, trotz Empfehlung des Herstellers erhöht.
Somit wäre der Hersteller aus der Entlastung, wenn es um Dachschäden geht.
So würde ich das sehen, erst einmal !

Liebe Grüße,
Olli

Geändert von OlliKnolli (30.07.2019 um 14:14 Uhr)
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