Hallo Martin,
Für uns Österreicher gilt, wie von Ferdi, rotbart und anderen hier schon gesagt:
Zitat:
Zitat von Fortnox
Also nochmal:
Ich verwende das Gerät ausschliesslich in Kroatien!
|
Dafür
musst du in HR eine österreichische "Bewilligungsurkunde für eine See-/Schiffsfunkstelle" mitführen, sonst wird das Gerät bei einer Kontrolle in HR beschlagnahmt. Anmelden in Ö kostet eine Lappalie, du musst auch nicht für 12 Monate (ca 10,- pro Monat) bezahlen, sondern kannst festlegen zB nur Jun-Aug. Anmeldung bei einem sogen. "Fernmeldebüro", zuständiges findest auf der BMVIT-Homepage.
Zitat:
Zitat von Fortnox
Ich darf mit dem Küstenpatent in Kroatien funken.
.
|
Richtig.
Zitat:
Zitat von Fortnox
Das Gerät ist in Österreich nicht auf dem Boot, heisst es wird abgesteckt und Zuhause eingepackt.
|
Das geht und ist notwendig, wenn du kein Österr. Funkerzeugnis hast (obwohl: genau genommen dürftest du es an Bord lassen aber nicht in Betrieb nehmen, jedoch die "Bewilligungsurkunde .." s.o. mitführen. Aber das ist offenbar nicht allen Schifffahrtspolizisten bekannt, und ich würde mich auf diese Diskussion hier nicht einlassen).
Die Geschichte mit den nicht angemeldeten Handgurken in HR ist auch eine Mär. JEDES UKW-Funkgerät braucht eine Bewilligungsurkunde in HR. Ausnahme ist lediglich, dass im Falle einer fest eingebauten Funkstation die Bewilligungsurkunde auch für an Bord befindliche Handgurken gelten (Notfallgeräte). Die Handgurke muss aber - siehe rotbart - bei der Einfuhr/beim Einklarieren deklariert werden.
Wird NUR eine Handgurke mitgeführt, muss für die eine Bewilligungsurkunde vorhanden sein.