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Alt 29.09.2010, 17:00
fressratte
Gast
 
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Kroatisches Küstenpatent!!??

Hallo Leute,

ich weiß es wurde schon 1000 mal diskutiert aber irgendwie will es mir nicht in mein Hirn rein deshalb zum 1001 mal!
Das HR Patent sollte doch eigentlich da HR Mitglied der IMO ist international anerkannt sein so wie ich es auch auf vielen Homepages gelesen habe (leider finde ich den Link nicht mehr zu der HP wo die meinten das dieses Patent 100% in Griechenland anerkannt ist!)
Sowie ich das letztendlich verstanden habe werde ich den Österreichischen Schein nachholen müssen
Habe aber einige andere gefunden und will euch das was ich gefunden habe hier zeigen:
INFO AUF DER HP Um Links zu sehen, bitte registrieren
Was bringt die Zukunft, was verlangen schon jetzt manche EU Länder?
In Zukunft wird man auch ein so genanntes „Internationale Certificate for Operator of Pleasure
Craft" für das Meer benötigen. Soll es demnächst auch für das kroatische Patent geben.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:
Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.


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das Gesetz bzw. die Verordnung von dem Gastland in dessen Hoheitsgewässer man segelt
in den meisten Ländern heißt es, dass die im Heimatland vorgeschriebenen Befähigungsausweise Gültigkeit haben
das bedeutet, daß für Österr. Staatsbürger keine Verpflichtung zum Erwerb eines österreichischen Befähigungsausweises besteht

es gibt Länder mit folgenden Vorschriften:

a
Länder ohne Führerscheinpflicht
(für Österreicher somit kein Führerschein obligat; z.B. Florida)

b
Länder mit Führerscheinpflicht (z.B. Kroatien, Griechenland,...) - es ist ein Führerschein zwingend vorgeschrieben
meist mit der nationalen Verordnung, dass der im Heimatland vorgeschriebene Führerschein anerkannt wird
da laut österr. Seeschiffahrtsgesetz kein österr. vorgeschrieben ist bedeutet das, dass
das ausstellende Land nicht vorgeschrieben ist - es wird "ein" gültiger Bootsführerschein vorgeschrieben
(siehe oben & unsere Empfehlung: Gesetzestext wie oben angeführt in Kopie mitführen)

Griechenland: Auskunft einer Charteragentur in Griechenland mit Sitz in Österreich:
"Natürlich werden kroatische Patente anerkannt,
es muss nur ein 2., in der Schiffsführung kundiges Crewmitglied an Bord sein.
(1 Patentinhaber & 1x eidesstattliche Erklärung / Unterschrift)
Auch unsere Berufsskipper fahren mit kroatischen Patenten"
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Kurzinfo: Das kroatische Küstenpatent wird in der Regel von allen Uferstaaten anerkannt, da Kroatien Mitglied der IMO (Info siehe unten) ist, und Ausbildung sowie Prüfung nach deren Reglement abgewickelt werden.
Rechtsgrundlagen: Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Die Rücksprache mit dem Küstenstaat (Urlaubsziel) Ihrer Wahl ist ratsam. Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. "Boat Skipper B" (kroatisches Küstenpatent) ist in Kroatien bzw. im Adriaraum und in Italien* gültig, internationale Anerkennung nach Rücksprache mit Ihrem Vercharterer bzw. Urlaubsziel. Kurs & Prüfung werden nach Bestimmungen der IMO und nach STCW** abgehalten (Kroatien ist Mitglied der IMO). Grundsätzlich anerkennen alle Uferstaaten staatliche, amtliche Patente (kroatisches Küstenpatent ist ein amtliches, staatliches Patent). Beachten Sie, dass Binnenpatente, Donaupatente (Seen & Flüsse) auf dem Meer keine Gültigkeit besitzen. *Auskunft der italienischen Botschaft in Österreich (Wien). **STWC=International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten) ist eine UN-Konvention, die 1978 durch die International Maritime Organization (IMO) entstand. Aktuell gültige Version ist die STCW 95.
• Der Inhaber ist berechtigt, Motor- und Segelboote in den entsprechenden Fahrtengebieten auf See zu steuern
• Berechtigt zum Führen aller Arten von Sport-, Vergnügungs- und Freizeitbooten
• Kommerzielle Passagierboote bis 3 Nm vor der Küste od. Inseln
• Charter Yachten bis 30 GT für kommerzielle Zwecke ohne professionelle Crew
• Das Patent hat Gültigkeit für Fahrten am Meer und berechtigt nicht für Fahrten auf Binnengewässern, also auf Flüssen und Seen in Österrreich
• Kein PS/kW Limit
• Ab dem 16. Lebensjahr ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich
• Der Inhaber ist berechtigt, UKW-Seefunkanlagen zu bedienen (nur in Kroatien)
• Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von Motor- und Segelbooten


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Anerkennung
Die Anerkennung von Bootsführerscheinen in der privaten Seeschiffahrt ist international nicht geregelt. Es gibt aber bilaterale Abkommen, so z. B. mit allen Mittelmeeranrainerstaaten über die gegenseitige Anerkenntnis von Bootsführerscheinen.
Das kroatische Küstenpatent der Kategorie "B" wird daher im gesamten Mittelmeerraum anerkannt.
Als offizieller Botosführerschein - Küste des kroatischen Schiffahrtsministeriums, das auch bereits mit dem "B" Führerschein eine gewerbliche Tätigkeit vorsieht, wird es, wie von vielen Karibikfahrern berichtet, auch in Übersee anerkannt

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Bei dem zu erwerbenden Patent (Segel- und Motoryachten) handelt es sich um ein amtliches Führerscheindokument, das von den kroatischen Behörden ausgestellt wird und internationale Gültigkeit besitzt.
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Dieser Bootsführerschein ist ein amtlicher Befähigungsausweis des Kroatischen Schifffahrtsministeriums,wird international anerkannt und ist gültig für Motor-und Segelboote bis 30 Bruttoregistertonnen (GT),ohne PS-Beschränkung und beinhaltet auch eine UKW-Schiffsfunkberechtigung

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==> BITTE BEACHTEN:

Sollten Sie mit dem diesem Dokument in anderen Gewässern, als den kroatischen fahren wollen, so sind die Bestimmungen des jeweiligen Uferstaates zu beachten!
Kroatien ist allerdings seit 1992 Mitglied der IMO (International Maritime Organization), wodurch grundsätzlich ein gegenseitiges Anerkennen der Patente gegeben sein sollte, jedoch gilt auch hier, dass es ratsam ist, VOR Antritt einer Fahrt entsprechende Erkundigungen einzuholen!

Und jetzt kommts habe mich noch bei der Zentrale für Fremdenverkehr in Wien erkundigt diese haben mir folgende Info geschickt:
Griechenland AUSKUNFT VON Griechische Zentrale für Fremdenverkehr in Wien:
Jachten, Boote - Gebühren
Jachten unter österreichischer Flagge können sich seit dem Beitritt Österreichs zur EU uneingeschränkt in griechischen Gewässern aufhalten. Hafen- und Zollkontrolle fallen - sollte kein Sondergrund dafür vorliegen - demnach aus. Passkontrolle ist nach wie vor notwendig, und zwar beim ersten und letzten Hafen.

Privates Freizeitboot: Jedes Boot über 7 m Gesamtlänge, das nicht kommerziellen Zwecken dient.
Gemäß Gesetz N.3182/03 (FEK. 220A/03) sind für private Freizeitboote keine Verkehrsgebühren mehr zu bezahlen. Ein Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document, das von den Hafenämtern ausgestellt wird, ist erforderlich.
Schnellboote
Bootsführerscheine sind für Schnellboote erforderlich wie folgt:
• für Boote mit Außenmotor über 25 PS,
• für Boote spezieller Bauart (vom Typ Cris Craft) mit Außenbordmotor über 10 PS; zu diesen Booten spezieller Bauart zählen auch Schlauchboote.
Als Schnellboote gelten alle Boote, die eine Geschwindigkeit von über 15 Knoten erreichen können, unabhängig von der PS-Stärke und der Art des Motors.
Boote über 2,5 m Länge müssen mit Feuerlöscher, Schwimmwesten, Notfallsraketen und Signalton ausgerüstet sein, die Anmeldungsnummer des Bootes dient als Eigentumsnachweis.
Griechenland anerkennt die Bootsführerscheine, die im Heimatland des Führerscheinbesitzers oder in einem anderen EU-Land ausgestellt worden sind; ebenso werden von EU-Bürgern in einem Drittland erworbene Führerscheine anerkannt, falls es sich bei dem betreffenden Drittland um den ständigen Wohnsitz handelt.
Das heißt also rein Rechtlich das Kroatische Küstenpatent ist eben NICHT international anerkannt und im Uferstaat Griechenland ist es vorgeschrieben einen hiesigen Führerschein mitzuführen!
Lg,
Stefan
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