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Alt 05.04.2020, 23:36
hobbycaptain
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Zitat von fma Beitrag anzeigen
ich kann in OE an jedem Flughafen arbeiten , habe es aber freiwillig eingeschränkt

gesetzliche Einschränkungen gibt es nicht

VG

Frank
die Michi wird aber kaum am Flughafen arbeiten können

ausserdem gibts sehr wohl gesetzliche Einschränkungen in Österreich, nämlich


Verkehrsbeschränkungen - Verordnung nach demUm Links zu sehen, bitte registrieren

Es gibt derzeit nur wenige Gründe, das Haus zu verlassen – die Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte sind:

Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren.
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