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Alt 19.07.2018, 06:14
ulf_l ulf_l ist offline
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Boot Infos

Hallo

Es ist wirklich schade, daß Du jetzt mit deinem Boot unzufrieden bist, aber:
Es war aufgeblasen und Du hast selber daneben gesessen und nichts gehört, zu dem Zeitpunkt war es also dicht(er). Die Sachmängelhaftung habt Ihr ausgeschlossen, das würde ich ehrlich gesagt als Verkäufer bei so einer alten Pelle auch tun. Wieso sollte der Verkäufer jetzt das kaputte Boot zurück nehmen, daß er Dir intakt verkauft hat ?
Für die Arglist müßtest Du dem Verkäufer übrigens nachweisen, daß der Schaden schon da war (also das was du schon bezeugen kannst, daß es nicht so war) und das er davon gewusst hat. Und da wird es in dem meißten Fällen fast aussichtslos.

Gruß Ulf
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