Thema: Beschriftung
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 17.04.2007, 15:03
Benutzerbild von Gumminudel
Gumminudel Gumminudel ist offline
Fenderfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 28.06.2006
Beiträge: 841
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
Das führt unweigerlich zu einem Bußgeld bei einer Kontrolle, denn die Kennzeichnung ist NICHT mit dem Boot verbunden und kann leicht an ein anderes gehängt werden ! DIES IST UNZULÄSSIG ! (Wie beim Auto, nur kannst Du am Schlauch schlecht Schrauben)
Spiegel reicht doch warum also die Verrenkungen

Fürs Meer bestimmt, am Bodensee siehts anders aus, da bekommst ein Bußgeld wenns nur am Spiegel ist (wo ich leider keinen Platz habe)
Siehe hier:
zitat
Alle zugelassenen und registrierten Wasserfahrzeuge müssen mit einem von der Behörde zugeteilten Kennzeichen versehen sein, das auf beiden Seiten des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle anzubringen ist. Die Kennzeichen müssen in gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern mindestens 8 cm hoch, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund sein
zitatende

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Wird also überall leider immer etwas anders gehandhabt. von Dauerhaft steht dort nichts.
Mit Zitat antworten