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Alt 02.08.2005, 17:34
hobbycaptain
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Reden

das stimmt aber auch nicht, lieber Roland.

Zitat:
Zitat von Rotbart
§ 8
(2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.
eine Fahne über einer anderen ist nämlich nicht "An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist", sondern eben darüber, ist also doch erlaubt :ferdisein .
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