Zitat:
Zitat von wwoody
Privat .. gut ..
Hast du einen Kaufvertrag wo der Motor vom Verkäufer als 25PS deklariert ist, mit der korrekten Seriennummer?
Wenn ja, kannst du ihn durchaus belangen. Korrekte Daten muss der Verkäufer eintragen und dafür steht er auch gerade, sonst ist der Vertrag null und nichtig.
Wurde "wie besichtigt" vereibart "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"?
Wenn ja, kannst du dir das Boot wahrscheinlich am Bauch picken, wegen dem Motor kannst du ihn aber immer noch belangen, da wahrscheinlich arglistige Täuschung. Den Kaufvertrag kannst damit auch kippen, vorausgesetzt du gibst es einem Rechtsanwalt in die Hand.
2.100,- € sind nicht wenig Geld ... Ob der Preis damit auch rechtfertigt war ....
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Moin,
wenn im Kaufvertrag - Boot und Motor - ein 25PS Motor angegeben ist, und es tatsächlich nur ein 20PS Motor ist, dann kommt es nicht auf den Nachweis der Arglist an. Dem Verkäufer nutzt in diesem Fall ein Gewährleistungsausschluss (richtigerweise Ausschluss der Sachmängelhaftung) nichts.
Dem Verkäufer sollte eine Nachfrist zur Nachbesserung eingeräumt werden. Er soll den Motor gegen einen mit 25PS austauschen. Soweit die Frist - ich würde zwei Wochen einräumen - abgelaufen ist sollte man den Rücktritt vom KV erklären. Dann geht das Paket zurück...
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