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Alt 03.08.2005, 11:25
rotbart
Gast
 
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Zitat:
Zitat von DieterM
Wenn wir mit unseren motorisierten Schlauchbooten mit Bootszulassung in der Heimat im Ausland Urlaub machen, dann ist das Setzen der eigenen nationalen Flagge und der Gastlandflagge nur zw. Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und nur in den nationalen Küstengewässern vorgeschrieben (3 oder 12 Seemeilen-Zone). Außerhalb auf See in internationalen Gewässern muß keine Flagge gesetzt werden. Das Nichteinholen von Flaggen übernacht an Stegen oder Bojen gilt als unseemännisch.
Hallo Dieter,
also Flaggenparade macht heute wohl kaum noch einer, ausser Mitglieder von renommierten Yachtclubs.
Bei vielen Charteryachten kann man die Flagge auch garnicht mehr abnehmen (aus KLAUtechnischen Gründen), also das ist wohl eine lässliche Sünde bei Schlauchis
@CarstenLT31
Zitat:
Zitat von CarstenLT31
Moin Kollegen,
ich frage mich immer, ob ich sowas an meinem 3,5 PS 2,4m Mini-Schlauchi brauche (Beiboot zum Womo), wenn ich "Buchtenhopping" auf Korsika oder in Griechenland mache oder zum Schnorcheln fahre.
Bisher steht nicht mal ein Name am Boot und als reiner Küstenfahrer habe ich ich es auch nicht angemeldet.
Jedes Boot ab eine bestimmten Länge und einer bestimmten Motorisierung benötigt eine Zulassung und eine Nummer (wie ein Auto) und der Fahrer natürlich einen Führerschein
Ein solches Boot braucht eine sichtbare Kennung des heimatlandes = nationale.
Wenn Dein Boot zulassungs- und führerschein frei ist ==> Happy Driving, dann könnte es Dir nur noch passieren dass Du in eine Nationale Falle in XY Land rauscht, aber das kann dir der ADAC sagen , der hat für (fast) jedes Urlaubsland Wassersport-Merkblätter

Geändert von rotbart (03.08.2005 um 11:36 Uhr)
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