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Alt 23.12.2007, 21:22
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Da solltest du aber genau zitieren:
In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Ich habe in dem Fall nicht zitiert, sondern versucht, den Teil der Kroatienverordnung etwas verständlicher zu machen!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion.
Stimmt!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt.
Stimmt nicht ganz - alle anderen amtlichen Küstenpatente (FB2+ usw.) sind natürlich ebenfalls gültig!

L.G.

Edwin
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