Servus Helmut!
Nach meinem (Rechts)-Verständnis ist die Aussage "niemand fährt so große Strecken (310Km) um "etwas" aus dem Internet zu kaufen" absolut irrelevant oder schlicht gesagt "Nonsens".
Die Strecke, die man für einen Kauf bzw. Abholung zurücklegt muss jeder für sich selber mit dem Kaufpreis abwägen bzw. durchkalkulieren! Das ist nach meinem Verständnis allein das Privatvergnügen des Käufers und hat den Käufer schlicht einen S.............. zu interessieren........
Und wenn Du die Fahrt mit einem Ausflug oder Kurzurlaub verbindest, dann hat das mit dem Kauf so überhaupt nix mehr zu tun!!
Bitte berichte mal, was da genau "gerichtlich" vorgeworfen wird. Würde wahrscheinlich nicht nur mich interessieren.
Welche Spitzfindigkeiten werden denn da ausgegraben?
Nachtrag: Ich habe zwar nicht Jus studiert, habe mit der Zeit ein durchaus vernünftiges Rechtsverständnis entwickelt...
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