Habe gerade nochmal in meinem schlauen MSVÖ - Die Donau Handbuch für die Sportschiffahrt nachgesehen. Da steht:
Sichtzeichen bei Nacht:
... nur bei einzeln fahrenden Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb mit einer Länge von weniger als 7 m (§3.13.Z2) ein weißes gewöhnliches von allen Seiten sichtbares Licht.
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