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Alt 22.02.2005, 13:19
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot Infos

Hallo Leute!

Eine Gewichtsbeschränkung hinsichtlich des Anhängergewichts (1000 oder 1300) gibts mit dem Ö Führerschein "B" nicht. Folgende Bestimmungen gelten (BGBl I 120/1997 idgF):

1. Gespann darf 3500 kg höchst zulässige GESAMTMASSE nicht überschreiten.
2. Ein Anhänger darf eine höchstzulässige Gesamtmasse aufweisen, die die EIGENMASSE des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
3. Ausnahme: Anhänger bis 750 kg fallen nicht unter diese Regelung. Die dürfen auch gezogen werden, wenn damit das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3500 kg überschritten wird. Alles, was schwerer als 750 kg ist, muss jedenfalls gebremst sein, darunter entscheidet der Hersteller des Zugfahrzeugs (mein Voyager erlaubt zB nur 450 kg ungebremst, und das bei 1980 kg Eigengewicht / 2560 kg GG. Gebremst dürfte ich 1.600 kg ziehen, brauche dazu allerding zumindest die Führerschein-Kombination B+E)

In der Praxis heisst das: das theoretisch höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers von 1750 kg wird wohl nicht erreichbar sein, weil zum Eigengewicht des Zugfahrzeugs noch ein paar hundert kg Nutzlast dazukommen.


Beispiel für Führerschein B:
Eigengewicht des Zugfahrzeugs 1.650 kg, theoretisches Anhängergewicht (wenn vom Hersteller nicht anders angegeben) daher 1.650 kg. ABER:
Höchstzulässiges Gesamtgewicht (Eigengewicht + Nutzlast): 2.150 kg
DAHER maximales Anhängergewicht 1.350 kg

Gruss
Andreas
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