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Alt 23.09.2021, 12:16
Ethan Ethan ist offline
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Boot Infos

Lustiger Thread hier.

1.) Zulassung. In Deutschland besteht keine Zulassungsbeschränkung für Boot deren Motor die Angaben in der CE überschreiten. Eine Zulassung, wie in anderen Ländern, gibt es für private Sportboote eh nicht, lediglich eine Registrierung. WSA oder ADAC werden ein Boot, auch wenn ausdrücklich auf dem Umstand der höheren Motorleistung aufmerksam gemacht wird, trotzdem registrieren. In der Praxis so bereits mehrfach gemacht.

2.) Wasserschutzpolizei Als überdurchschnittlich viel kontrollierter Sportbootfahrer (liegt an den ungewöhnlichen Fahrzeiten, Revier und Boot) kann ich mit Sicherheit sagen, dass die CE die kontrollierenden Behörden auch bei deutlichem Hinweis nicht interessieren. Eigentumsnachweis, Fahrerlaubnis, BSA Beleuchtung hingegen schon.

3.) CE Plakette Eine CE Plakette ist weder genormt, noch muss sie die Leistung aufweisen. Hersteller, Seriennummer, Baujahr ist verpflichtend meine ich, da müsste ich aber tiefer recherchieren, bin mir da nicht sicher.

4.) Versicherung Eine Versicherung kann ablehnen (macht sie in der Praxis meist nicht) ein Boot, dessen Motorleitung höher als die CE Angaben aufweist, zu versichern.

Schließt sie die Police ab und ist der Umstand der Motorisierung bekannt, kann sie die Regulierung nicht mit dem Argument der überhöhten Leistung ablehnen. Ausdrücklich, schriftlich darauf aufmerksam zu machen, kann nicht schaden.

Zum Fall der Fälle, dass ein erheblicher Haftpflichtschaden entsteht, die Motorleistung nicht augenscheinlich ist, müsste der Versicherer nachweisen, dass der Schaden durch die erhöhte Leistung entstanden ist. Das bloße Vorhandensein der Leistung reicht hier nicht aus, wäre der Schaden mit einer Geschwindigkeit entstanden, die auch geringerer Leistung zu erziele wäre, ist diese eh unerheblich.

Wenn nun im Fall der Fälle der Fälle der Nachweis durch den Versicherer tatsächlich gelingt, müsste er trotzdem regulieren (deshalb Haftpflicht) und könnte Regress nehmen, der in Deutschland auf genau 5.000,- € begrenzt ist (früher 5.200,-/5.112,92 € = 10.000,- DM). Das gilt im Übrigen sogar für Alkohol am Steuer, Drogen, Fahren ohne Erlaubnis.

(wir reden von der Haftpflicht, Kasko ist etwas komplizierter).

In der Praxis kenne ich tatsächlich Fälle von Regress, allerdings ging es zu 100% um grobe Fahrlässigkeit, Alkohol und Drogen.

Wer also den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass all diese Umstände eintreten fürchtet und keine 5.000,- € im Sparschwein hat, sollte die genaue Leistungsangabe in der CE nicht überschreiten.

Fairerweise sei aber gesagt, dass schon ein leichter Umbau des Bootes, (Steuerstand versetzt, Beleuchtung angebaut, anderes Lenkrad und so weiter) schon eine Abweichung vom Baumuster für die CE darstellt, rein rechtlich also sie gleichen Folgen hat. Ich behaupte einmal, das trifft für "fast" alle Sportboote zu, die so rumfahren.
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