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Alt 24.12.2011, 10:47
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reini0077 reini0077 ist offline
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Zitat:
Zitat von kerlchen Beitrag anzeigen
Zitat :Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.


Ich will gar nicht wissen wer so etwas schreibt

unser Lehrer vom FB 2 hat immer gesagt

""eine Fahne hat man und eine Flagge führt man ""

....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....
Hallo Herwig, dies fällt nicht mehr ins Gewicht wenn alle FB's Wertlos werden.

lg Reini
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