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Alt 13.10.2022, 16:46
Lichtmann Lichtmann ist offline
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Boot Infos

Nanana Kairos, jetzt zitierst du aber bewusst falsch. Ich wiederhole:

Das Gesetz in der Schweiz besagt für mein Boot:
Motorboote müssen ein Masttopplicht vorn, Seitenlichter und ein Hecklicht haben. Schiffe mit einer Länge von weniger als 12 Metern können ein weisses Rundumlicht und Seitenlichter haben. Motorboote auf den Grossen Seen dürfen ein weisses Rundumlicht anstelle einer Kombination aus zweitem Masttopplicht und Hecklicht führen. Seitenlichter können zu einem einzigen zweifarbigen Licht kombiniert werden, das in der Mittellinie des Bootes angebracht ist.

Das ist mal Fakt. Meine Anordnung ist gar nicht weit davon entfernt oder entspricht dem sogar.

Zweifarbig zusammen gefasst ist erlaubt, passt.
Weisses Rundumlicht anstatt 2 separate ist erlaubt, wenn auch nur auf den grossen Seen. Passt also auch.
Die Distanz vom Rundumlicht zur rot-grün finde ich nicht definiert. Könnte also auch passen.
Ich finde, meine Beleuchtung ist gemäss Gesetz ganz OK, vorbehältlich Distanz und "Grosse Seen".

Dass mein Prüfer hier das Gesetz umschrieb, ist ein anderes Thema.

Ich erkenne nach wie vor nicht, wo meine Kombi gefährlich sein soll und wie ich damit jemanden gefährden könnte. Bitte kläre mich auf. Ich bin echt gewillt, eine Gefahr zu eliminieren - sofern ich weiss, welche Gefahr das ist.
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