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Alt 08.03.2017, 12:34
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balex balex ist offline
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Boot Infos

Moin,
hab das zum Thema gefunden.
Vielleicht ist es ja Hilfreich...?

* Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen die Bundesflagge führen, wenn sie von der zuständigen Flaggenbehörde (Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, BSH) die Befugnis dafür erhalten haben. Weitere Informationen dazu erteilt das BSH, Bernhard-Nocht-Str. 78, 20359 Hamburg, Tel. (0 40) 31 90-0, Fax: (0 40) 31 90-50 00, Um Links zu sehen, bitte registrieren.

* Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat.

* Gemäß FlRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sowohl im hoheitsfreien Raum der Hohen See als auch in fremden Staatsgebieten durch folgende Ausweise nachgewiesen:

§3a) (...) durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung (...). Eine Pflicht zum Eintrag ins Schiffsregister (See- oder Binnen) besteht für Boote mit einer Länge über 15 m.

§3d) für Seeschiffe, deren Rumpflänge (...) 15 m nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat (weitere Informationen zur Ausstellung erteilt das BSH).
Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt jedoch: Die Bundesflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis nach §3 FlRG vorliegt. Dies ergibt sich auch aus §4 Abs. 2 FlRG, wonach diese Schiffe einen Ausweis nach §3dFlRG nicht an Bord führen müssen (siehe §4 FlRG). Der Internationale Bootsschein (IBS) ist kein Berechtigungsausweis, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Papier akzeptiert. Sportschifffer benötigen also keine weiteren Registrierungen (Ausnahme: In Frankreich ist an der Küste das Flaggenzertifikat erforderlich).

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Grüße Alex
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