Hallo,
na ja, wer will Dir denn beweisen das Du Dich beim Preis oder bei der Beschreibung vertan hast oder was auch immer von den "berechtigten Gründen"?
Aber ist ja auch egal, es geht jedenfalls, ich meine in der Zeitung hat die Geschichte mit dem Wagen auch gestanden und ich erinnere mich das der Verkäufer nur vorher die Gebote hätte streichen müssen und es hätte ihm keiner was gekonnt, nur DAS hat er eben nicht gemacht.
Gruß Peter