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Alt 08.11.2004, 13:53
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo Bootsbörse,

ich sehe das etwas anders: Laut Frank, und der ist ja Fachmann für sowas, ist eine fachgerechte Reparatur nur möglich, wenn vorher die alten Kleberreste vollständig entfernt werden. Dies ist nur möglich, wenn der Spiegel ausgebaut ist, sonst kommt man da nicht ran.
naj, Probieren kannst es ja, aber wie gesagt, ich denke nicht, dass du alles fordern kannst. Außerdem stellt sich die Frage eines Streites, wieviel ist dir dieser Wert.
Zitat:
Nebenbei: Da hat schon jemand versucht, mit untauglichen Mitteln, Pattex oder nicht, den Schaden zu beheben, die Reste sind gut zu erkennen, hat natürlich auf dem alten Kleber auch nicht gehalten.
Mach unbedingt Fotos von dieser Stelle um sie zu dokumentieren. Auch die Klebereste sollten entsprechend sichtbar sein, sodass im Streitfalle diese Fotos als Beweis herangezogen werden können.
Zitat:
Ich denke schon, daß ich auf ein Boot "in sehr gutem Zustand" bestehen kann, und das setzt eben eine komplette Reparatur voraus.
1) Die Klebereste sind eine sehr gute Vorraussetzung für die Beweislage eines Betrugs, da ja genau in diesem Moment nachweisbar ist, dass ein Vorbesitzer (nicht "der" sondern "einer der", es ist ja noch nicht geklärt, ob der Verkäufer nicht auch schon betrogen wurde) über den Schaden bescheid gewußt hat.
2) Der Ausdruck "sehr guter Zustand" ist weder "Fehlerfrei, ungepickt, ohne Schaden, ..." also auch wieder Auslegungssache, bedenke das!
3) Schaden: Ich denke, das Frank dir sicher einen Rat geben kann, ob sich bei diesem Boot eine Reparatur auszahlt oder nicht, der kann das sicher am besten beurteilen und auf einen Rat von Frank kannst du dich sicher verlassen (Guck mal in das Gästebuch seiner Seite!) Daran kannst du dann sehen, was du weiter machst, entweder aufs Ganze gehen, womöglich wird der Vertrag für ungültig erklärt und das Boot gehört wieder dem Verkäufer, oder mit dem Verkäufer eine entsprechende Entschädigung aushandeln und das Boot dann wirklich von Frank richtig und professionell herichten lassen.

Rechtliches: Bei uns in Österreich ist ein Betrug ein Offizialdelikt und wird von Amtswegen verfolgt. Dies heißt, wenn der Tatbestand bekannt wird, ermittelt die Exekutive und die Saatsanwaltschaft erstattet Anzeige an das Gericht.
Ich weiß nicht, wie das in Deutschland aussieht, aber ich denke ähnlich.
Das wiederum heißt aber, du brauchst nur zur nächsten Polizei gehen und melden, dass du einen Verdacht des Betrugs hast, weil eben das passiert ist.
Du mußt vermutlich nicht nachweisen, das dies auch wirklich der Fall ist, das macht dann die Polizei.
Ebenso ist es bei uns möglich, sich als Geschädigter einem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschliesen, wobei dann beim Strafverfahren die Ansprüche des Geschädigten mitbehandelt und abgeurteilt werden. Dadurch erspart sich der Geschädigte ein eigenes Verfahren und die Gafahr hoher Kosten.

Ein kleiner Tip: Denke daran, alleine schon in diesem Falle als Verkäufer mit der Polizei zu tun zu haben ist äußerst unangenehm, ich denke, das wir auch dieser Verkäufer entsprechend einsehen.

Was du letztendlich machst ist eh deine Sache.

Soviel ich weiß, sind in diesem Forum auch Rechtskundige unterwegs (Polizei Deutschland, ein Rechtsanwalt, ...), vielleicht können sich diese auch zu diesem Thema äußern, vorallem weil ich mich im deutschen Recht nicht auskenne!
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