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Alt 06.11.2003, 19:02
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ZarRottiKer
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Boot Infos

Erste Antwort von Dipl. Ing. Heiseler auf mein Email:
Sehr geehrter Herr Ing. Heiseler!

Nach dem ich schon seit Tagen nach einer geeigneten Information bezüglich Küstenpatent mich im Internet schlau mache, bin ich nun auf ihrer Hompage gelandet.

Ich besitze nun ein Rib mit 4,60m Länge und einen 90Ps AB. Ich möchte gerne damit nächstes Jahr in Kroatien fahren.
Sie bieten nun ein Küstenpatent an, welches von den kroatischen Behörden anerkannt wird. Da es sich laut ihrer Niederschrift um kein amtliches Patent ( weis nicht ob ich das richtig verstehe) handelt, bin ich mir nicht sicher ob mir versicherungstechnisch dieses Patent genügt und welche Versicherungsanstalten im Schadensfall dieses Patent anerkennen. Für bessere Aufklärung wäre ich ihnen dankbar.
Weiters würde ich sie bitten, mir die Kurstermin und Kosten 2004 bekannt zu geben.


Mit freundlichen Grüßen


Anwort
Sehr geehrter Herr Rottensteiner !

In Österreich unterscheidet man 2 Arten von "Bootsführerscheinen". Das sind die amtlichen Schiffsführerpatente (gleichzusetzen in der Wertigkeit mit dem KFZ - Führerschein) - allerdings rechtlich gesehen gültig auf Binnengewässern. Dort sind Sie verpflichtet ab 6 PS Motorleistung auch einen solchen zu haben (z.B: Gardasee, österr. Seen, Lagunen .....MÜSSEN Sie einen solchen haben.

Die anderen sind die Befähigungsausweise für die Küste. Deshalb nicht "amtlich", da Österreich ein Binnenland ist und keine international gültigen Bootsscheine für die Küste ausstellen kann. Da fehlt`s an den zwischenstaatlichen Vereinbarungen.
Solche Befähigungsausweise für die Küste kann man aber natürlich in Österreich machen (man sollte ja schließlich wissen, was man am Schiff und im Gewässer beachten muss - das ist gar nicht so wenig) und diese werden in der Regel auch von den Küstenanrainerstaaten anerkannt (im EU - Raum und Amerika überhaupt kein Problem, bei den Kroaten ab und zu schon, da Kroatien eigene Bootsscheine ausstellt und diese sehr gerne an den Mann oder die Frau bringen möchte). Lt. österreichischem Schifffahrtsgesetz sind Sie allerdings nicht verpflichtet einen Befähigungsausweis für die Küste zu besitzen. Er wird aber meist von den Küstenanrainerstaaten vorgeschrieben.

Versicherungstechnisch raten wir unseren Schülern dazu, ein amtliches Schiffsführerpatent zu erwerben und im Anschluss daran zumindest eine Ausbildung für den FB II (das ist der Fahrbereich innerhalb der 20 Seemeilen - Zone) zu absolvieren.
Einerseits hat man damit ein amtliches Schiffsführerpatent (umfasst die Gesetzeskunde, eine technische Prüfung und natürlich eine Praxisprüfung) und andererseits hat man auch für den Befähigungsausweis das Navigieren, den Umgang mit Kompass und Seekarte und einige Dinge aus der Meteorologie gelernt.

Die aktuellen Kurstermine für das Jahr 2004 stehen noch nicht fest. Schauen Sie vielleicht ab und zu auf unsere homepage. Die Termine und Preise werden termingerecht von uns hineingestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Crew der Motorboot- und Nautikschule
Ing.Dietmar Heiseler



Meine Rückantwort dazu:

Sehr Geehrter Herr Heiseler!

Vielen Dank für die gute Aufklärung und rasche Antwort. Wenn ich nun richtig verstanden habe so benötige ich für Süßwasser wie z. Bsp. Gardasee und auch für die Lagune in Venedig ein österreichisches intern. Seen und Flüssepatent . Wenn ich Küste fahre in Italien so genügt anscheinend auch das österr. intern. Seen u. Flüssepatent. Wenn ich aber in Kroatien fahre so brauche ich dort ein Küstenpatent. Habe heute mit dem MSVÖ telefoniert und die Herrschaften gaben mir die Auskunft entweder den FB2 ( aber n. Ihrer Aussage nicht amtlich) oder das Kroatische. Sonst ist keines mehr gültig!!!

Ich kenn mich jetzt bezüglich Küste überhaupt nicht mehr aus.

Mit freundlich Grüßen

Mathias Rottensteiner

P.S.: Muss sagen wenigstens einer der sich meldet und Stellung dazu nimmt - Hut ab der Bemüht sich - wird weiter empfholen:coool: Gell Martin deine Schule - bravo
__________________
LG
Mathias

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