Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 09.09.2003, 21:10
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Freunde,

apropo MWST, Österreich und Deutschland sind EU-Länder, also wird die MWST im Kaufland bezahlt für Boot und Trailer. Eine Erstattung gibt es nicht. Erst ab 7,50 m Bootslänge kann die MWST über eine speziell vom einheimischen Finanzamt beantragte Steuernummer bezahlt werden.

Bei Privatkäufen gibt es keine MWST-Abwicklung. Daher sollte man ev. einen Kaufvertrag abschließen, oder zumindest eine Quittung mit der Spezifikation der Ware (Fabrikat+Typ + Nummern+ Boots- und FG-Nummern) und des bezahlten Betrages erhalten, damit man das erworbene Eigentum nachweisen kann.

Also wenn Gundula in der BRD von einer Firma kauft, zahlt sie hier in der BRD die 16 MWST, und erhält eine Rechnung mit quittierter Zahlung.

Für die Überführung eines deutschen Trailers kann sie mit der ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) hier eine rote Überführungs-Nummer beantragt werden, mit der sie bis nach Österreich einfahren kann. Dort muß sie dann die lokale Zulassung mit einer Vorababnahme beim österr. TÜV machen. Der Trailer sollte aber vor der Überführungszulassung noch eine gültige deutsche TÜV-Abnahme haben, ohne diese würde ich hier keinen Trailer kaufen.

Zwischen der BRD + Österreich fällt kein Zoll an (EU).

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
Mit Zitat antworten