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Alt 12.06.2008, 22:28
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Bodenseefahrer
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Rotti
Andere Ausweise von Privaten, Schiffsführerschulen, Yachtschulen wie etwa „Yacht Master Licence“ des „Verbandes der Konzessionierten Schiffsführerschulen Österreich“ sind vom Seeschifffahrtsgesetz nicht anerkannt und haben daher nur privatrechtlichen Charakter. Diese Scheine gelten gegenüber den Behörden der Uferstaaten nicht als offizielle Dokumente Österreichs. Bei eintreten eines Versicherungsfalles ist die Versicherung gegenüber Inhabern solcher Scheine leistungsfrei, sofern sie diese Scheine nicht ausdrücklich als Befähigungsausweise anerkannt hat. Ausländische Sportbootfahrer benötigen in Österreich, wenn s......

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Ob IBN eine seriöse Berichterstattung hat wird uns am besten Thomas Thball - der sicher dieses Onlinemagazin kennt - sagen können.
Hallo Mathias,

die IBN haben eine sehr seriöse Berichterstattung und meistens auch ganz gut recherchiert. Trotzdem will ich Fehler nicht ausschließen. Ist aber eine der wenigen Magazine, die ich im Abo habe.

Im Prinzip deckt sich die Aussage mit meinen Erfahrungen. In jedem Revierführer, den ich gelesen habe (egal ob I Binnen, See, HR, F etc.) stand sinngemäß: Entweder Patent des jeweiligen Staates haben oder das im Heimatland vorgeschriebene Patent. Wenn man jetzt kein Patent im Heimatland machen kann (wieso auch immer) hat man nach meiner Definition kein Patent und muss auf das Patent des Staates in dem man unterwegs ist zurückgreifen. Und so lese ich auch die IBN. Das Verbandsführerscheine nicht gelten ist in D schon lange - darum musste man auch die ehemaligen DSV Führerscheine umschreiben (BR-->SKS, BK-->SSS und C in SHS). Nur der Sportboot See und der Sportboot Binnen waren amtl. Scheine. Bei jeder Charteragentur (Segeln) liest man in den Bedingungen, dass die reinen Verbandsführerscheine nicht mehr gelten.

Trotzdem will ich nicht ganz ausschließen, dass es in manchen Ländern Sonderregelungen gibt. Vielleicht erkennt HR manches Patent an obwohl ich es mir nicht vorstellen kann. Eine Lösung kann aber nur eine autorisierte Stelle bieten. Darum auch mein Vorschlag der Umfrage. Wenn man dann einen Schrieb von einer übergeordneten Stelle hat ist man vielleicht auf der sicheren Seite. Am besten hierzu eine Kopie des Scheins mit der Bitte um Anerkennung zuschicken. Andere Länder, andere Sitten... Aber so ganz 100%ig sicher wird man nie sein können. Behörden ändern gelegentlich auch Verordnungen etc. Nur das einen Binnenpatent auf See gelten soll kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Zumindest in D unterscheiden sich die Prüfungsthemen nicht unerheblich.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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