Einzelnen Beitrag anzeigen
  #35  
Alt 27.08.2013, 08:55
Benutzerbild von Jip
Jip Jip ist offline
2-Takt / Yamaha
Treuesterne:
 
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 543
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hi

Laut Polizei nur dann wenn der Propeller nicht von der Lichtleiste verdeckt wird.
Angeblich muss er immer abgedeckt werden:

Um Links zu sehen, bitte registrieren


"Auf die Abdeckung künftig zu
verzichten, was die logische Konsequenz gewesen wäre, dazu konn-
te sich das Gremium aber dann doch nicht entschließen.
Dafür fand man im Verkehrsministerium den Ursprung dieser
Geschichte: zwei Urteile des Bayerischen Obersten Landgerichts
vom April 1976 (Aktenzeichen 2 Ob OWi 44/76) und vom Mai 1978
(2 Ob OWi 180/78) mit der gleichen Entscheidung:
„Eine unge-
schützte Bootsschraube eines auf einem Spezialanhänger
mitgeführten Bootes kann ein gefährliches Gerät im Sinne der
StVO § 32 Abs. 2 sein.“
Diese Urteile also sind der Grund, weshalb
die Abdeckung nicht wegfallen darf. Denn wenn wirklich mal
etwas passieren sollte, könnte sich ein Gericht auf diese Fälle
berufen"
__________________
Gruß Jens

History--->
Boote: Lodestar NSA 290, Suzumar DS 350 Rib, Quicksilver 450 R
Motoren: Yamaha 5BS + Mercury 15M + Yamaha 6DMH + Yamaha 25NMHOS + Yamaha 50 HEDOL
Trailer: Techau, Neptun Navy
Mit Zitat antworten