Zitat:
Zitat von Kleinandi
Hi
Laut Polizei nur dann wenn der Propeller nicht von der Lichtleiste verdeckt wird.
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Angeblich muss er immer abgedeckt werden:
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"Auf die Abdeckung künftig zu
verzichten, was die logische Konsequenz gewesen wäre, dazu konn-
te sich das Gremium aber dann doch nicht entschließen.
Dafür fand man im Verkehrsministerium den Ursprung dieser
Geschichte: zwei Urteile des Bayerischen Obersten Landgerichts
vom April 1976 (Aktenzeichen 2 Ob OWi 44/76) und vom Mai 1978
(2 Ob OWi 180/78) mit der gleichen Entscheidung:
„Eine unge-
schützte Bootsschraube eines auf einem Spezialanhänger
mitgeführten Bootes kann ein gefährliches Gerät im Sinne der
StVO § 32 Abs. 2 sein.“
Diese Urteile also sind der Grund, weshalb
die Abdeckung nicht wegfallen darf. Denn wenn wirklich mal
etwas passieren sollte, könnte sich ein Gericht auf diese Fälle
berufen"