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Alt 03.02.2016, 18:27
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Dirk
nun warte erst mal ab, was kommt. Im Normalfall kannst Du bei der Geschwindigkeit von der Tachoanzeige bestimmt 7 km/h abziehen, um auf die tatsächliche geschwindigkeit zu kommen.
Von der Messung warden eh 3 % abgezogen. Wenn Du also Glück hast, von der Tachoanzeige 10 km/ h.
Und wenn dann die 145 km/h stimmen, dann hättest Du laut Tacho 155 drauf haben dürfen.
Erst mal abwarten was da kommt. Was man Dir anrechnen möchte, steht im "Anhörungsbogen" dann drin. Damit gehst Du in den Bußgeldrechner und guckst nach, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht.
Wenn nein, würde ich nichts machen, einmal laut fluchen und dann zahlen.
Allerdings mußt Du dann 1 Jahr (oder 2, ich weiß es nicht genau), sehr vorsichtig fahren, den bei einem zweiten Verstoß, der einen Punkt gibt, ist der Lappen dann weg, auch wenn die zweite Tat alleine betrachtet noch OK ware!.

Kümmere Dich um Deinen Vater und warte in Ruhe ab. Eventuell erkundige Dich bis dahin im Vorfeld, ob die Rechtschutzversicherung einen Anwalt zahlt oder nicht und überlege Dir, zu welchem Anwalt du im Fall der Fälle gehts.
Hingehen erst mit dem Bescheid.
Im Voraus zur Polizei gehen würde ich nicht.

Gruß Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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