Massimo,
wenn du den Kaufvertrag unterschreibst.. mach es ganz einfach..
Klausel im KV...
wenn das Gewicht von 1450 kg überschritten wird, ist der Kaufvertrag hinfällig.
" Dann weisst du, wenn er sich einlässt... das die Aussage auch zutrifft "
" Alles was an Restgewicht übrigbleibt... kannst du dann mit Sprit/ Zubehoer noch auffüllen."
Lass uns wissen wie es ausgeht....
PS... Franz, was bringst du mit deiner 57WD auf die Waage.
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
Boot nach refit fertiggestellt