OK, habs gefunden:
für alle nach dem 16. Juni 1998 fertiggestellten Sportboote
Alle nach dem 16.Juni 1998 fertiggestellten Sportboote dürfen auf "EU"- Gewässern
nur dann betrieben werden, wenn sie auch die im EU-Inland vorgeschriebene "CE"-
Kennzeichnung nachweisen können! Neue Boote ohne "CE"-Kennzeichnung können
zwar zugelassen werden, sie dürfen aber auf "EU"- Gewässern nicht eingesetzt werden!
(ein diesbezüglicher Vermerk erfolgt in der Zulassungsurkunde)
Österreich hat dieser Richtlinie durch Erlassung der „Sportboote-
Sicherheitsverordnung“ (verlautbart im Bundesgesetzblatt Nr. 19 vom 16.Jänner
1996) entsprochen!
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Dies heißt aber auch, daß das ganze für die Boote vor Bj 1998 nicht gilt. Sprich Kaufvertrag, Zulassung oder anderer Nachweis, daß das Boot älter ist.