Thema: Beleuchtung
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Alt 08.12.2012, 17:15
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alex.T alex.T ist offline
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Hallo danke für den Link!

Das wird dann wohl die Antwort sein "Das Führen weiterer Lichter ist nur gestattet, wenn sie zum einen nicht mit den vorgeschriebenen Lichtern gemäß der Kollisionsverhütungsregeln verwechselt werden können und zum anderen nicht den Ausguck blenden."

"Problem" ist das ich am Steuerstand zwei lichter grün/rot habe, wenn ich die ab mache habe ich Löcher, was ich nicht will
Da ich am Geräteträger ebenfalls besagte Lichter führe, stellte sich die Frage.

Danke Dir !

Grüße Alex
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