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Alt 14.05.2005, 19:58
rotbart
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Zitat:
Zitat von daniels
Hallo Dieter,

auf den mir hier vorliegenden IBS (ADAC) steht auf der Rückseite in drei Sprachen folgender Satz:

Dieses Dokument gilt zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein erteiltes amtlich anerkanntes Kennzeichen für Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstrassen ( KIFzKV-BinSCHV vom 21.02.1995, BGBI I S.226) solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert werden.

Also zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein amtliches anerkanntes Kennzeichen. Also nichts erforderlich !!!!!!!

Gruß Hans
Hallo Hans
Nur Ruhe
Das Kennzeichen gilt nur auf den Binnenwasserstrassen in D - das ist korrekt, aber wenn DU nach I, HR oder sonstwohin willst - sieht es halt anders aus, geh mal auf die Seite vom ADAC - da steht alles und DietrerM hat recht (wenn man das Ausland hinzurechnet).

Ist eigentlich auch logisch - der ADAC , selbst unsere Regierung kann nicht beschließen was woanders gilt :himmlisch :himmlisch
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