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Alt 14.05.2005, 22:58
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von daniels
Hallo Dieter,

Dieses Dokument gilt zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein erteiltes amtlich anerkanntes Kennzeichen für Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstrassen ( KIFzKV-BinSCHV vom 21.02.1995, BGBI I S.226) solange die umseitig enthaltenen Angaben nicht verändert werden.

Also zeitlich unbegrenzt als Ausweis über ein amtliches anerkanntes Kennzeichen. Also nichts erforderlich !!!!!!!

Da wackelt der Dieter überhaupt nichts dran. Mein Schein ist von 2004 also noch sehr aktuell.

Gruß Hans
Hallo Freunde,

nachdem ich in den 80er Jahren beim Antrag auf den IBS vom ADAC abgewiesen wurde als Nichtmitglied und auch heute noch kein Mitglied dort bin, hatte ich etwas Schwierigkeiten an präzise aktuelle Informationen ranzukommen. Damit haben wir es jetzt aber auch ganz klar und präzise hier.

Also der Hans liegt hier richtig mit der Darstellung des IBS als zeitlich unbegrenztes Dokument für Binnendeutschland, aber auch nur solange sich am Boot nichts verändert. International gilt hier die Erneuerungspflicht alle 2 Jahre.

Fraglich bleibt hier die von der Presse verbreitete Nachricht mit der Gültigkeit des ADAC IBS auch an französischen Küsten und mit wem dort diese Vereinbarung geregelt wurde, damit man bei Kontrollen darauf verweisen kann. Diese Antwort bleibt der ADAC seinen IBS-Inhabern noch schuldig.

Habe das Ganze auch gerade beim DMYV nachgelesen, der ein weitgehend indentischen IBS als Verbandszertifikat ausstellt, siehe
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Der DMYV verweist nach wie vor auf das Flaggenzertifikat für die französische Küste, aber auch auf die anerkannten amtlichen WSA-Zulassungen.
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