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Alt 15.06.2005, 19:10
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Martin,

ganz einfach. Der Schiffsführer (Skipper) sollte schon den richtigen Befähigungsnachweis für das Revier haben. Hat er den nicht, so muß er auch als Eigner die Schiffsführung (nautische Führung) an einen übertragen der die Befähigung hat, wie es ja viele Millionäre machen die sich eine komplette Bordcrew leisten können.

Fährt zum Bsp. unser Martin (FORTNOX) mit seinem neuen RIB auf der Donau ohne Donaupatent, so nimmt er z.Bsp. den Reini mit weil er das Donaupatent hat. Martin bleibt Schiffseigner, aber überträgt dem Reini die nautische Schiffsführung als Skipper, wobei ihn Reini jederzeit als Rudergänger einsetzen kann, jedoch gibt Reini die Schiffsführung nicht ab. Das heißt konkret Martin hat den nautischen Anweisungen von Reini als Skipper zu folgen. Da ist juristisch nichts dran zu bemängeln, und kommt es zu einem Schadenereignis oder Unfall, dann steht Reini in der Verantwortung.
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