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Alt 15.06.2005, 22:08
goeberl
Gast
 
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genau dieter, so hab ich das auch immer verstanden. aber weil reini den kopf für grobe fehler oder fahrlässigkeiten den kopf hinhalten müsste, wäre doch martins versicherung noch nicht aus dem schneider. die versicherung gilt doch für ein boot und nicht für eine person.
aber andere frage: wie schaut das übertragen der schiffsführung jetzt eigentlich aus? muß das schriftlich geschehen, oder wie kann man das machen, damit es im schadensfall keine schwierigkeiten gibt?
lg martin
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