Zitat:
Zitat von Mogli16v
Den IBS brauche ich doch für Binnenschifffahrtsstraßen und Mittelmeer oder etwa nicht?
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Für die Binnenschiffahrtsstraßen reicht definitiv die "Bodenseezulassung".
Laut
Um Links zu sehen, bitte registrieren (Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen; ich liebe diese Abkürzungen!), §3 (4), sind Boote von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn sie "ein nach landesrechtlichen Vorschriften zugeteiltes amtliches Kennzeichen führen, soweit es vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anerkannt worden ist; diese amtlichen Kennzeichen werden im Verkehrsblatt bekannt gemacht."
Um Links zu sehen, bitte registrieren.
Was das Mittelmeer, speziell Spanien, angeht, wird es etwas unklarer. Beim ADAC heißt es: "Es wird eine Registrierung gemäß den Vorschriften des Heimatlandes benötigt. Sollten die Vorschriften des Heimatlandes keine Registrierung vorschreiben, empfehlen wir dennoch das Boot zu registrieren. Dies erleichtert vor Ort die Abwicklung bei Hafenbehörden und Verwaltungen. Für in Deutschland zugelassene Boote gelten die amtlichen Kennzeichen der Wasser-¬ und Schifffahrtsämter und die amtlich anerkannten Kennzeichen (...)". Ich würde es so interpretieren, dass auch die Bodenseezulassung reicht.
Mit dem
Um Links zu sehen, bitte registrieren ist man eventuell ein Stück weiter auf der sicheren Seite. Ganz sicher ist das aber auch nur in den Ländern, die der ECE-Resolution Nummer 13 beigetreten sind. Spanien gehört nicht dazu. In Wiki heißt es: "Andere Staaten können den IBS anerkennen, jedoch liegt dies im Ermessen der Behörden des Staates."
Wenn du ganz sicher sein willst, dann müsstest du konkret in Spanien nachfragen, welche Art der Bootsregistrierung erforderlich/anerkannt wird...