Einzelnen Beitrag anzeigen
  #16  
Alt 16.05.2006, 09:24
Benutzerbild von Alf
Alf Alf ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 05.06.2004
Beiträge: 131
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Erich

Ich versuch es nochmals mit eignen Worten zu erklären:

Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger: 100 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn
Leichter Anhänger ist ein Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
(gebremst oder ungebremst)

Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger: 80 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn.
Schwerer Anhänger ist ein Anhänger über 750 kg h.z.Gm. (nur gebremst)

Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger (Kombination EB oder BE):
70 km/h Freiland, 80 km/h Autobahn.

Eine Kombination Auto - Anhänger (Wohnwagen) gilt dann als EB wenn:
1) die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und
Anhänger) 3.500 kg übersteigen
2) das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des
Zugfahrzeuges übersteigt.

In diesen Fällen ist in A der Führerschein E zu B vorgeschrieben und es gelten die o.a. Geschwindigkeiten.

So, jetzt hab ich mir aber eine Pause verdient

Grüße, Ralph
Mit Zitat antworten