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Alt 16.05.2006, 11:52
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von DieterM
Ergänzung zu Bernys Kommentar: in D können Anhänger auch per ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) mit Geschwindigkeitslimits belegt werden, siehe hier Punkt 6 in der deutschen Zulasssung.
Ja, das sind aber Ausnahmen, das gleiche wie in A zB mit 25 km/h Begrenzungen und so weiter.
Prinzipiell aber gibt es bei den Hängerzulassungen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen!
Natürlich gibt es bei den Hängern auch technische Höchstgeschwindigkeiten, wie bei den PKW, aber dies ist nur relativ, weil diese höher als 100 km/h liegen.
Des weiteren dürfen in Fr zB vierschiedenste Kombinationen sogar mit 130 km/h auf Autobahnen fahren (sowieso verrückt!)

Bezüglich der Reifen muss ich dir absolut Recht geben!!!
Das ist wirklich ein Punkt, der oft übersehen wird.
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