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Alt 17.05.2006, 13:32
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger
Bei einer Messung in Österreich wird der Deutsche auf der Autobahn, der 80 fahren darf, sicher nicht angehalten, da der Polizist ja auf seine in Austria erlaubten 100 km auf der Autobahn fixiert ist.
Das ist ja die Frage, warum soll der Deutsche in Ö nicht 100 fahren dürfen, wenn im Zulassungsschein (Fahrzeugschein) die Höchstgeschwindigkeit nicht mit 80 defeniert ist?

Schaut halt einfach mal nach, ob in euren Papieren des Trailers eine Höchstgeschwindigkeit mit 80 angegeben ist oder nicht!

Wenn dies der Fall ist, dann darf man nur 80 fahren!
Aber ich bezweifle ja generell, dass in D in den Papieren der 80er angeführt ist!

Und nur weil man in D auf der Autobahn mit Hänger nur 80 fahren darf, hat das ja nichts mit den Geschwindigkeiten in Österreich zu tun!

Ich darf zB in D auch nur 80 fahren, obwohl ich in Ö 100 fahren darf, aber mir fehlt eben die Definition der 100km/h für D in meinen Papieren.

Das meine ich die ganze Zeit, man darf nicht die nationalen Bestimmungen (die Geschwindigkeiten auf der Straße) mit den internationalen (bilateral, Bestimmungen der Fahrzeuge selber, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit!) verwechseln.

Also, mal nachgeschaut ihr Deutschen, was steht bei euch so drinnen ?
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