Auszug aus dem zuständigen österreichischen Ministerium.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden.
Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Jachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise von allen anderen Staaten anerkannt.
Ich möchte darauf hinweisen das das Wort
" können" sicher sehr wichtig ist. Das Wort muß
steht nirgends. Also darf ein Österreicher mit jedem von den Seefahrtsbehörden anerkannten Staatlichen Patent die Küstengewässer befahren, um nicht zu schreiben ohne.
Also dar fich mit einem deutschen oder polnischen/tschechischen ungarischen Patent in Italien fahren bzw sie können es mir nicht verweigern.
herbert
:sonne: