@ Armin: Hö,hö: Ich sag ja, HEUTE würd ich wieder durchfallen.
So ists genauer:
SBF See - gesetzlich vorgeschrieben -
als Fahrerlaubnis auf Seeschiffahrtsstraßen bis 12sm (Grenze der staatlichen Hoheitsgewässer) und außerhalb dieser bis 3 sm vor der Festlandküste.
Gruss Reinhard