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Alt 21.08.2016, 17:18
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leoboot leoboot ist offline
Der mit dem Wind tanzt
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Boot Infos

Hallo Andreas,
ich hofffe auf eine Anerkennung als Segelboot nach der Ausnahmeregelung :

(5) Von den Verboten des § 2 Z. 7 und 8 sowie des § 3 sind ausgenommen:
1.
Segelfahrzeuge, die mit einem Maschinenantrieb (Hilfsmotor = Flautenschieber) ausgestattet sind, wobei der Hilfsmotor nur in Betrieb genommen werden darf, um sich bei Auftreten einer Gefahr in Sicherheit zu bringen oder um bei Windstille auf kürzestem Weg das Ufer oder den Abstellplatz zu erreichen. Sofern es die Verhältnisse erfordern, darf der Hilfsmotor auch beim Ein- und Auslaufen in einen Hafenbereich, in ein Bojenfeld oder eine Bojenzone oder zum An- und Ablegen bei Steganlagen benützt werden.


Wenn ich keine Erlaubnis bekomme, dann bleibt nur der Elektroantrieb , hier bin ich bestens ausgerüstet, eine Seerunde ist mit meinen Lithium Akkus möglich
__________________
Grüße aus dem Mühlviertel

Leo

Ich sah an alles Tun, das unter der Sonne geschieht;
und siehe, es war alles eitel und Haschen nach dem Wind "
Prediger 1,14
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