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Alt 03.02.2009, 08:35
rotbart
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Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Mal sehen

Aber was heisst dass?:

Kurzfristig heisst für mich im Urlaub und berechtigt bin ich eigentlich auch.
Das bedeutet, Du darfst in HR mit dem HR Zertifikat eine österreichische Seefunkstelle benutzen (=funken) und es darf kurzfristig auch ein(e) Hiwi wenn Du daneben stehst.

Eine österreichische Seefunkstelle ist aber nur dann eine solche wenn das Funkgerät angemeldet ist !!!!!!!!!!!!!!

Ansonsten ist es keine Seefunkstelle und der § entfällt ersatzlos und Du betreibst eine nicht legalisierte Funkstelle - dies wird auch in A mit der Beschlagnahme enden !!!
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