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Alt 27.11.2004, 10:18
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Berny Berny ist offline
Berny
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Warum darf ein Händler nichts privat versteigern?

Eben, das ist der Punkt. Klar dass sich ein Händler, der was gebrauchtes versteigert, das eher als Privatman tun wird, da er da von der Gewährleistung besser da steht.
Aufgrund des letzten Urteils wird natürlich anzunehmen sein, dass in nächster Zeit Privatleute, die was verkaufen, sich nicht als Händler ausgeben werden.

Ach ja, der berühmte Satz (Aufgrund des Urteiles ...) mit der Gewährleistung und so weiter:
Jedes Urteil eines Gerichts ist ein Einzelurteil. Es wird zwar meistens als Grundlage für weitere Urteile verwendet, es heißt aber nicht, das es für alle bindend ist!

Somit sei auch dieser Satz in Frage gestellt!!!

Es soll sich kein Privatverkäufer darauf verlassen, wenn er diesen Satz anführt, dass er auch bindend ist.
Lediglich unter dem Aspekt eines Vertrages kann dieser Satz anerkannt werden. Aber, was, wenn ich vom Vertrag zurücktrete oder wenn es zu Vertragsbrüchen seitens des Verkäufers kam (zB falsche Angaben!)?

Fakt ist, es gibt noch zuwenig richtungsweisende Gerichtsurteile, da die Leute wegen ein Paar Euros nicht gleich die Gerichte beschäftigen.

Fakt ist auch, das genau dies die Betrüger immer mehr ausnützen.

Fakt ist auch, wenn ein Gegenstand als funktionierend verkauft wird und er funktioniert nicht, ist das ein Betrug !!!

Die Erfahrung zeigt leider, dass Internetbetrügerein immer mehr angezeigt werden, also Tendenz steigend!

Solange aber Ebay nur abkassiert und nichts gegen derartige Sachen unternimmt, wird das halt immer ein schwieriges Problem bleiben.
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