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Alt 07.08.2005, 16:52
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Uwe S.
Hallo Ihr alle,

Ich bin dabei mir einen Geräteträger zu entwerfen ...
...

Frage:
Muss das Rundumlicht nicht mindestens 1m höher als die Positionslichter Steuer/Backbord sein? (habe ich so gelernt)
Das würde doch heißen, dass die meisten Geräteträger bei kleineren Booten nicht den Vorschriften entsprechen, oder habe ich da was falsch verstanden?
...

Uwe
Hallo Uwe,

schaust Du hier für SeeSchStrO:
Um Links zu sehen, bitte registrieren, weiter Lichterführung Maschinenfahrzeuge in Fahrt Pos. 2, Fahrzeuge unter 7m. Die von Dir genannte Lichterführung ist bei Fzg. ab 12 m bis 20 vorgeschrieben!

schaust Du hier für BinnenSchStrO:
Um Links zu sehen, bitte registrieren, weiter Seite 32.

Also ist eine weiße Rundumbeleuchtung für Dein Schlauchboot ausreichend, dazu die rote und grüne Seitenbeleuchtung, 3 Lampen BSH zertifiziert und mit 10 w Birnen bestückt. Ev. mußtest Du oben an der Küste eine 20 W drin haben, bitte nochmal zurückfragen beim Händler. Ab und zu wird auch verlangt, das die Seitenlampen 1 m tiefer gesetzt werden vom oberen Licht, das geht aber auf kleineren Fzg. selten, denn der Geräteträger baut meist nicht hoch, bzw. sollte auch wegen der Gesamthöhe niedrig gehalten werden.

Wenn Dir die WSA Behörde aber 1 m Unterschied abverlangt, dann kannst Du das mit einem kl. Steckmast nach oben raus machen. Ich würde aber darauf verzichten und eher dann die Seitenlichter stillegen, wenn die "Entenpolizei" darauf kontrollieren sollte, dann bist Du voschriftsmäßig. Am Bodensee gilt auch die Vorschrift für Schlauchboote (Kleinfahrzeuge): Seitenlichter ca. 0,4 bis 0,6 m unterhalb des oberen Rundumlichtes.

Bei weißem Rundumlicht solltest Du dann aber nicht über 7 kn fahren, was des Nachts sowieso empfehlenswert ist.

Der an meinem 5m RIB befindliche Geräteträger mit o,6 m tiefersitzenden Seitenlichter wurden serienmäßig ab Werft geliefert. Der Geräteträger baut aber kaum höher als der Steuerstand., die zertifizierter Navibeleuchtung entspricht den intern. KVR (IMO) Regeln für Sportboote bis 12 m Länge.
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