Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 14.01.2004, 09:36
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 437
abgegebene "Danke": 0


Idee Einspruch

Hi,

ich denke, entweder ist da was nicht ganz eindeutig formuliert, oder ihr widersprecht euch, denn ....

--> Rotti
.... schreibt im ersten Beitrag von einem Kraftwagen bis 3500 kg zul. Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger Klasse B
==> da würde mein Gespann dazu gehören, nämlich Geländewagen 2810 kg zul Ges.Gewicht plus entweder 1200 kg WoWa oder 1800 kg Trailer und ich dürfte in beiden Fällen auf der Autobahn 100 km/h fahren, denn so wie ich das verstehe, ist damit nur die Gesamtmasse = zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs gemeint.

--> Rotti
.... schreibt im zweiten Beitrag, dass sich das die zul Ges.Gewichte addiert werden.
==> da würden meine Gespanne nicht mehr dazu gehören, da in jedem Falle die Gesamtmasse von 3500 kg (Zugfahrzeug plus Anhänger) überschritten würde.

Allerdings überschreitet in meinem Fall das zul. Ges.Gew. des Anhängers auf keinen Fall die Leermasse des Zugfahrzeugs, denn unser Zugfahrzeug wiegt leer um die 2100 kg (müsste jetzt erst nachsehen, was genau im Schein eingetragen ist), so dass auch der letzte Fall für meine Gespanne nicht gilt.

Ich bitte um Klarstellung

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"
Mit Zitat antworten