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Alt 14.01.2004, 16:28
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Wirrrwarrrrrr :D

Das was Rotti ganz am Anfang gesagt hat, ist Sache.
Es gibt zwar bezüglich den Anhängern alle mögliche Bestimmungen, aber die zählen im Bezug auf die Geschwindigkeit nicht.

Ein leichter Anhänger ist in Österreich ein Änhänger mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von höchstens 750 KG !!!
Alles darüber gilt als schwerer Anhänger.
Egal ob gebremst oder ungebremst usw.

@Neptun: höchst zulässiges Gesamtgewicht (oder wie du sagst Gesamtmasse) ist nicht gleich tatsächliches Gesamtgewicht (oder halt auch Gesamtmasse)!!!
Das höchst zulässige Gesamtgewicht sollte im Zulassungsschein (oder auch Fahrzeugbrief in D) eingetragen sein.
verwechsle das nicht !!!
(in Österreich heißt das laut Gesetz übrigens Gesamtgewicht und nicht Gesamtmasse)

@Ferdi und Michel: Die Bestimmungen wurden mal dahingehend geändert, daß beim Zugfahrzeug das Eigengewicht zählt, beim Hänger das tatsächliche Gewicht.
Also Polo mit 600 KG EG Anhänger ist möglich.
Aber ich darf zB mit einem B-Führerschein einen 2,5 T Trailer nicht mit einem 1,2T Auto ziehen, weil dann die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 T übersteigen.
Also nicht verwechseln, Führerscheinbestimmungen und Anhängerbestimmungen.

Dies betrifft aber nicht die Geschwindigkeiten!

Und außerdem michel, du hast ja eh einen deutschen FS, da gelten in Österreich lt Genfer Übereinkommen die deutschen Bestimmungen, also kannst du in Österreich so fahren, wie in Deutschland.
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